Informationen

Wichtige Informationen zum Bildungszeitgesetz

  • Bildungszeit jetzt für alle Ehrenamtlichen im Sport möglich
  • Bildungszeitgesetz stärkt das ehrenamtliche Engagement im Sport
  • Sport und Wirtschaftsministerium vereinbaren unbürokratische Regelung WLSB ist anerkannter Träger für Bildungszeit und damit auch seine Mitgliedsverbände

Ab sofort können alle Ehrenamtlichen in den Sportvereinen Württembergs das Bildungszeitgesetz für Aus- und Fortbildungen der Sportverbände nutzen. Die mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium getroffene Regelung sieht dies für alle Lehrgänge vor, die zum Lizenzsystem des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zählen. Damit können Trainer und Übungsleiter genauso wie etwa Vorstandmitglieder oder Jugendleiter fortan bei ihrem Arbeitgeber die fünftägige Bildungszeit beantragen.

Die Vereinbarung umfasst alle Sportfachverbände von Aikido bis Volleyball, die Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WLSB) sind. „Das Bildungszeitgesetz ist sehr wichtig für den gesamten Sport. Deshalb wollten wir alle unsere Sportverbände mit ins Boot bekommen. Denn vom Bildungszeitgesetz müssen auch die kleineren, stark ehrenamtlich geprägten Verbände profitieren können“, sagt WLSB-Präsident Klaus Tappeser. Der WLSB war vor einem Monat bereits als Bildungsträger im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannt worden ist.

In den vergangenen Wochen hat sich der WLSB – zusammen mit dem Landessportverband (LSV) und den Sportbünden in Baden – dafür stark gemacht, dass von dieser Anerkennung auch die Sportverbände als dessen Mitglieder profitieren. „Der WLSB und seine Verbände setzen zum einen die Anforderungen der DOSB-Rahmenrichtlinien in der Aus- und Fortbildung um. Darüber hinaus hat er aber für sich und die Mitgliedsverbände vor Jahren schon weitergehende Qualitätsstandards eingeführt“, sagt WLSB-Vizepräsident Rolf Schmid, der im Verband für Bildung zuständig ist. Daher sei es nur folgerichtig, dass die WLSB-Mitgliedsverbände keinen eigenen Antrag auf Anerkennung stellen müssen, ergänzt Schmid. Dieser wird nur benötigt, wenn auch für Lehrgänge außerhalb des DOSB-Lizenzsystems, etwa für Schieds- und Kampfrichter, Bildungszeit möglich sein soll.

Der Sport ist die größte Personenvereinigung im Land und lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Menschen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sichert die Qualität der Sportangebote und stärkt die Kompetenz und damit die Freude an der ehrenamtlichen Vereinsarbeit. Das Bildungszeitgesetz, das es in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen gibt, ist daher ein wichtiger Baustein zur Förderung des Engagements im Verein. Laut kürzlich veröffentlichtem Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums beendet die Hälfte aller Ehrenamtlichen ihr Engagement, weil es mit den beruflichen Anforderungen kollidiert.

Weitere Informtionen zum Bildungszeitgesetz finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de.

Wo kann ich mich anmelden?
Anmeldungen zu allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgen hier online. Meldet Euch bitte frühzeitig an, um nicht durch überfüllte oder zu gering besuchte Lehrgänge mit einer Absage enttäuscht zu werden.

Wie kann ich meine Trainerlizenz verlängern?
Eine Verlängerung der Lizenz setzt die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des VLW vor Ablauf deren Gültigkeit voraus. Die Teilnahme an entsprechender Weiterbildung anderer Weiterbildungseinrichtungen kann für die Lizenzverlängerung anerkannt werden. Darüber entscheidet im Einzelfall der Lehrwart. Alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verlängerung müssen mindestens 15 LE umfassen. Eine Lizenzverlängerung erfolgt für jeweils zwei Jahre. Bitte bringt zu allen Fortbildungen die Lizenz und einen frankierten Rückumschlag mit, damit eine Lizenzverlängerung erfolgen kann.

Ich muss dieses Jahr zur Fortbildung, habe die Termine aber versäumt. Was muss ich tun?
Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit, kann eine Lizenz durch den Nachweis von 15 LE  Fortbildung rückwirkend mit dem ersten Tag nach der Gültigkeit um dann zwei Jahre verlängert werden. Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit, kann eine Lizenz durch den Nachweis von 30 LE Fortbildung mit dem letzten Tag der nachgewiesenen Fortbildungsstunden um vier Jahre verlängert werden.

Meine Trainerlizenz hat keine freien Felder mehr für weitere Einträge. Was muss ich tun?
Die vollgestempelte Lizenz und ein neues Passfoto zusammen mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag an die VLW-Geschäftsstelle senden oder zur Fortbildung mitbringen - eine neue Lizenz wird dann ausgestellt und zugesandt.

Ich habe meine Trainerlizenz verloren. Was muss ich tun?
Ein neues Passfoto und 10,- Euro für die neue Lizenz zusammen mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag an die VLW-Geschäftsstelle senden oder zur Fortbildung mitbringen - eine neue Lizenz wird dann ausgestellt und zugesandt.

Wie lange habe ich Zeit meine C-Trainer Ausbildung abzuschließen?
Die Ausbildung zum Trainer C muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Die Ausbildung umfasst mind. 120 LE, welche in der Regel über zwei Kalenderjahre verteilt sind und sich in Basisqualifikation bzw. Grundlehrgang, Aufbau- und Prüfungslehrgang teilen. Beim Trainer C beginnt die Frist mit Abschluss der Basisqualifikation. 

Was ist, wenn ich einen Teil des Lehrgangs nicht besuchen kann (z.B. Krankheit)?
Grundsätzlich besteht Teilnahmepflicht an allen Lerneinheiten. Fehlzeiten in den Ausbildungslehrgängen sind in der Regel nicht zulässig. In begründeten Einzelfällen können Fehlzeiten zugelassen werden. Hierüber entscheidet der Lehrwart.

Noch weitere Fragen? Dann wendet Euch bitte direkt an die VLW-Geschäftsstelle, per E-Mail an t.muenzenmaier(@)vlw-online.de oder telefonisch unter 0711-280 77 673.