Regelkunde/Informationen

Regelwerk

Die offiziellen Spielregeln Volleyball 2021 – 2024 sind im Online-Shop des Deutschen Volleyball-Verbandes erhältlich. 

Bestellungen können über den Shop https://shop.volleyball-verband.de/ aufgegeben und direkt online bezahlt werden. Die Bestellungen im Shop werden mehrmals wöchentlich bearbeitet und versandt. Weiterführende Fragen können jeder Zeit an shop@volleyball-verband.de gerichtet werden.


Aktuelle Regelinformationen und Regeländerungen

07.04.2023
Für die Saison 2023/2024 tritt die unten aufgeführte Regeländerung in Kraft, die in allen VLW-Ligen Anwendung finden. Auf Grund von Feststellungen aus der Saison 2022/2023 haben wir zusätzlich noch einen Hinweis aus einer früheren DVV-Regelung eingefügt.
> Übersicht Regelhinweise/-änderungen zur Saison 2023/2024

Juli 2022
Auf dem 37. FIVB World Congress wurden einige Regeländerungen durch die FIVB beschlossen. Seit Anfang Juli steht nun die deutsche Übersetzung des Bundesschiedsrichterausschusses des DVV zur Verfügung. Diese Regeländerungen treten ab der Saison 2022/2023 in Kraft und finden in allen VLW-Ligen Anwendung.

Der VLW-Schiedsrichterausschuss hat die wichtigsten Regeländerungen in einer Übersicht zusammengefasst. 
Übersicht Regeländerungen Volleyball Halle 2022 


31.01.2020
Diese Regelinformation konsolidiert die Informationen der Regelinformationen (RI) „2013-03-21“, „2013-04-23“, „2013-06-04“, „2013-06-14“, „2014-05-27“, „2015-03-01“ so die Informationen denn noch nicht in der aktuell gültigen Version des Regeltextest abgebildet sind bzw. überhaupt noch Gültigkeit haben.
> DVV Regelinformation 31.01.2020


Unterstützung

Darüberhinaus gibt es auch ein geänderte Zusammenfassung der Schiedsrichtertechniken, die neben den neuesten Änderungen bei der Durchführung der Wechsel auch die schon vor der aktuellen Saison geänderte Vorgehensweise bei den Zeichen des 2. Schiedsrichters beinhaltet.
> Grundtechniken 2015

Als Hilfe zur neuen Skala der Sanktionen gibt es folgende Übersicht zum Thema "Fehlverhalten und Verzögerungen":
> Übersicht Sanktionen bei Fehlverhalten und Verzögerungen

Für die Kontrolle des Spielberichtsbogen nach Spielende hilft die folgende Übersicht:
> Übersicht Kontrolle Spielberichtsbogen

Folgende Lizenzstufen sind in den nachfolgend aufgeführten Spielklassen mindestens erforderlich:


Rundenspiele
Württ. Meisterschaft
Spielklasse1. SR2. SR1. SR2. SR
OberligaBKC
LandesligaCC
BezirksligaCD
A-KlasseDD
B-KlasseDD
U20 LeistungsstaffelCDCD
U20 BezirksstaffelDJ-SR
U18 LeistungsstaffelDJ-SRCD
U18 BezirksstaffelJ-SRJ-SR
U17 MidiJ-SRJ-SRDJ-SR
U16 GroßfeldJ-SRJ-SRDJ-SR
U15 MidiJ-SRJ-SRJ-SR
U14J-SRJ-SRJ-SR
U13J-SRJ-SRJ-SR
U12-J-SRJ-SR
JungseniorenCDBKC
Senioren ICDBKC
Senioren IIDDCD
Senioren IIIDDCD
Senioren IVDDCD
Seniorinnen IDDCD
Seniorinnen IIDDDD
Seniorinnen IIIDDD
Bezirkspokal
Runde 1 bis 3DD
Runde 4 bis 6CD
VLW-Pokal
Runde 1 bis 3CD
Runde 4 und 5BKC
Regelung/Meldung Saison 2023/24

Hier eine Zusammenfassung der Regelungen und Meldung zu den Pflichtschiedsrichtern für die Mannschaften mit neutralem Schiedsrichtereinsatz.

Pflichtschiedsrichter
Nach Spielordnung (SO) 7.3 müssen Vereine mit Mannschaften in Staffeln mit neutralem Schiedsrichtereinsatz je Mannschaft dem Landesschiedsrichterwart auf dem Meldebogen bis 10. Mai jeden Jahres namentlich zwei Schiedsrichter mit der in den Ordnungen festgesetzten Lizenz melden und zur Verfügung stellen (Pflichtschiedsrichter, vgl. SO 10.2.1).

Werden in einer Staffel mit neutralem Schiedsrichtereinsatz mehr als 10 Mannschaften eingeteilt, so sind Vereine verpflichtet, für jede ihrer Mannschaften dieser Staffel bis 10. Juli einen dritten Pflichtschiedsrichter zu melden, der im Besitz einer C-Lizenzstufe ist.

Regelungen VLW-Oberliga / Schiedsrichter im Oberliga-Schiedsrichterkader

Festgelegte Lizenz für VLW-Oberliga

1. Pflichtschiedsrichter (-Stelle):
Schiedsrichter besitzt die BK- oder B-Lizenz inklusive der Zulassung für den neutralen Einsatz im Landesverband Württemberg (Oberliga-Zulassung)

2. Pflichtschiedsrichter (-Stelle):
Schiedsrichter besitzt die BK- oder B-Lizenz inklusive der Zulassung für den neutralen Einsatz im VLW, eine Anmeldung zum BK-Lehrgang in diesem Jahr oder die C-Lizenz.

Für neu gemeldete Schiedsrichter mit C-Lizenz ist ein schriftlicher Test geplant sowie ggf. die verbindliche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, um als Pflichtschiedsrichter anerkannt zu werden.

Ab 11 Mannschaften in der Oberliga (nur Saison 23/24 gültig)

3. Pflichtschiedsrichter (-Stelle): – 50%-Stelle (Teilung nicht möglich)

Schiedsrichter besitzt die BK- oder B-Lizenz inklusive der Zulassung für den neutralen Einsatz im VLW, eine Anmeldung zum BK-Lehrgang in diesem Jahr oder die C-Lizenz.

Für neu gemeldete Schiedsrichter mit C-Lizenz ist ein schriftlicher Test geplant sowie ggf. die verbindliche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, um als Pflichtschiedsrichter anerkannt zu werden.

Diese Verpflichtung zur Leitung von mindestens zehn Spielen kann nach Schiedsrichterordnung (LSRO) 6.8.1 auf 2 Schiedsrichter (Teilung einer Pflichtschiedsrichter-Stelle) aufgeteilt werden, aber nur dann, wenn es sich um Pflichtschiedsrichter eines Regionalliga-/Oberliga-Vereines und um Schiedsrichter aus dem Oberliga-Schiedsrichterkader mit der entsprechend geforderten Lizenz handelt.


Information zur Aufteilung der Pflichtschiedsrichterstellen 2023/24
Beispiel jeweils unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzvoraussetzungen:

1. Pflichtschiedsrichter2. Pflichtschiedsrichter3. Pflichtschiedsrichter
1 SR 100%1 SR 100%1 SR 50%
2 SR 50% / 50%1 SR 100%1 SR 50%
1 SR 100%2 SR 50% / 50%1 SR 50%
2 SR 50% / 50%2 SR 50% / 50%1 SR 50%
3 SR 66% / 66% / 66% (mind. 2 SR mit BK-Lizenz)1 SR 50%

Bei Meldungen für Mannschaften einer höheren Liga oder von Schiedsrichtern aus Regionalliga-/Drittliga-Schiedsrichterkader gilt diese Regelung nicht.

  • Die Schiedsrichter tragen ihre freien Termine im Web-Portal der SR-Einsatzleitung bis zu den vom SR-Einsatzleiter benannten Fristen ein und aktualisieren diese Termine regelmäßig selbständig
  • Jeder Pflichtschiedsrichter hat über das Web-Portal der Schiedsrichter-Einsatzleitung mindestens fünf Samstags- und drei Sonntagseinsätze, jeweils für die Vor- und Rückrunde zu bestätigen. Bei der Teilung einer Pflichtschiedsrichter-Stelle reduzieren sich die Mindesteinsätze, jedoch nicht die Freigabetermine. Zeit-/KM-Beschränkung werden nicht berücksichtigt/akzeptiert, sind nicht erlaubt und müssen auf Anweisung des Einsatzleiters sofort gelöscht werden. Kommt der Pflichtschiedsrichter dem nicht nach, findet leider die Beitrags-, Gebühren-, Honorar- und Strafenordnung (BGHSO) 7.10.7 Anwendung (keine Meldung eines Pflichtschiedsrichters nach SO 7.3 bzw. 10.2).
  • Tritt ein Pflichtschiedsrichter nach SO 7.3 bzw. 10.2 zu einem Pflichteinsatz nicht an, ohne ausreichend qualifizierten Ersatz gestellt oder gefunden zu haben, so findet Beitrags-, Gebühren-, Honorar- und Strafenordnung (BGHSO) 7.10.8 Anwendung.
  • Die Meldung der Pflichtschiedsrichter für die Saison 23/24 mittels Formular muss spätestens zum 10.07.23 erfolgen.
  • Jeder Pflichtschiedsrichter absolviert seine Einsätze zunächst in seinem Schiedsrichterkader. Sollte aber die Einsätze in der Oberliga Württemberg nicht besetzt werden können, dann kann u.a. auf die Pflichtschiedsrichter der OL-Mannschaften aus dem RL-/DL-Kader zurückgegriffen werden. Diese Praxis wurde bereits in den letzten Jahren angewandt und ist so in den aktuellen Ordnungen des VLW enthalten.
Meldung der Pflichtschiedsrichter

Die Meldung der Pflichtschiedsrichter für die Saison 23/24 mittels Formular muss spätestens zum 10.07.2023 erfolgen.

Erfolgt keine Meldung eines Pflichtschiedsrichters nach SO 7.3 bzw. 10.2 findet leider die Beitrags-, Gebühren-, Honorar- und Strafenordnung (BGHSO) 7.10.7 Anwendung.

Formular

Eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Um einen geregelten Spielbetrieb mit neutralem Schiedsgericht aufrecht zu erhalten, ist die Einhaltung der Vorgaben von allen Vereinen zwingend.

eSchiedsrichterlizenz – was ist das?
Zum 10. Mai 2017 führte der Volleyball-Landesverband Württemberg die elektronische Schiedsrichterlizenz ein. Die „eLizenz“ löst damit die klassische Papierlizenz ab und gilt für die Lizenzstufen: D-Schiedsrichter, C-Schiedsrichter, BK-Schiedsrichter und B-Schiedsrichter.

eSchiedsrichterlizenz – wie kann diese ausgedruckt werden?
Die Lizenzen können über den persönlichen Personenaccount und den Vereinsaccount des hinterlegten Vereines heruntergeladen werden. Es können nur gültige Lizenzen und Lizenzen mit einem Passbild gedruckt werden. Im Personenaccount muss daher zwingend, wenn kein Spielerpass vorliegt, ein Passbild hinterlegt werden. Ein Handbuch zum Druck einer Lizenz im Personenaccount finden Sie hier: Link zum Handbuch

eSchiedsrichterlizenz – Info über Lizenz/Lizenz-Verlängerung?
Sobald sich an den Lizenzdaten in Phoenix II durch eine Fortbildung (Verlängerung der Lizenz) oder Ausbildung (Neuausstellung der Lizenz) etwas ändert, werden die Lizenzinhaber per E-Mail (hinterlegte Mailadresse in Phoenix II) über diese Änderung informiert und können Ihre gültige Lizenz zur Vorlage bei den Spielen herunterladen und ausdrucken.


 

Ausbildung - Mindestalter D-Lehrgang

Mindestalter 15 Jahre, wenn das 15. Lebensjahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres erreicht wird. Das Mindestalter reduziert sich um 1 Jahr, sobald der Schiedsrichter eine Jugendschiedsrichter-ausbildung (mindestens 1 Jahr alt) vorweisen kann.

 

 

Fortbildung - Termine im Frühjahr/Sommer versäumt
Es gibt jedes Jahr im Herbst kostenpflichtige Nachzüglerlehrgänge (15 Euro pro Teilnehmer aus dem VLW), bitte auf der VLW-Seite unter Anmeldung (Online) nachschauen, ob es noch Möglichkeiten zur Anmeldung gibt.


Lizenz - vor 1 Jahr abgelaufen / keine Fortbildung im letzten Jahr besucht.
Die Teilnahme an einer Fortbildung ist möglich, wobei eine Reaktivierungsgebühr fällig wird. Evtl. wird nach DVV-Vorgaben ein Theorie-Test (ohne Wertung) bzw. Praxis-Test durchgeführt.

 

Lizenz – vor 2-4 Jahren abgelaufen.
Die Lizenz ist auf Grund der DVV-Vorgaben verfallen. Wegen der VLW-Sonderregelung für Lizenzerneuerung bitte an den zuständigen BSRW oder den LSRW wenden.

Lizenz – vor mehr als 4 Jahren abgelaufen.
Die Lizenz ist verfallen!


 

Beurlaubung - ?
Jeder lizenzierte Schiedsrichter kann sich 1 Jahr beurlauben lassen.


 

 

 

Stand: Oktober 2017