Schiedsrichter - Fortbildung
Für die Organisation und Durchführung der Fortbildung von D- und C-Schiedsrichtern sind die Bezirke und deren Bezirksschiedsrichterwarte zuständig. Die BK/B-Fortbildungen werden vom Landesschiedsrichterwart organisiert. Die Termine werden zu Jahresbeginn terminiert und in den bekannten Medien, sowie zur Online-Anmeldung im Internet veröffentlicht.
Der Schiedsrichterausschuss hat sich, auf Grund positiver Rückmeldungen, entschlossen die Trennung von D- und C-Fortbildungen beizubehalten. Bitte bei der Anmeldung darauf achten.
Die D- und C-Fortbildungen finden überwiegend als Praxis-Fortbildungen in der Halle statt. Nach einem kurzen Theorieblock ist Volleyballspielen und Pfeifen angesagt. Jeder Teilnehmer wird als Schiedsrichter und SpielerIn eingesetzt.
Eine bezirksübergreifende Teilnahme ist jederzeit möglich.
Jugend-Schiedsrichter | Lizenz verfällt mit dem 19. Lebensjahr |
D-Schiedsrichter | nach dem Bestehen der Prüfung im Folgejahr, danach alle 2 Jahre |
C-Schiedsrichter | alle 2 Jahre |
BK/B-Schiedsrichter | alle 2 Jahre |
Voraussetzungen zur Teilnahme sind:
- Gültiger Jahresstempel für die aktuelle Saison
= Anmeldung/Teilnahme an einer Fortbildung möglich - 1 fehlender Jahresstempel / letzte Fortbildung war vor 3 Jahren / keine Fortbildung im letzten Jahr besucht (Gültigkeit im letzten Jahr abgelaufen)
= Anmeldung/Teilnahme an einer Fortbildung möglich,
wobei eine Reaktivierungsgebühr fällig wird. Evtl. wird nach DVV-Vorgaben ein Theorie-Test (ohne Wertung) bzw. Praxis-Test durchgeführt - mehr als 3 Jahre - seit der letzten Fortbildung / keine Fortbildung mehr besucht
= keine Teilnahme möglich - Anmeldung wird nicht zugelassen
Die Lizenz ist auf Grund der DVV-Vorgaben leider verfallen. VLW-Sonderregelung für Lizenzerneuerung: bitte an den zuständigen BSRW oder SRW wenden. - mehr als 6 Jahre - seit der letzten Fortbildung / keine Fortbildung mehr besucht
= keine Teilnahme möglich - Anmeldung wird nicht zugelassen
Lizenz ist verfallen!
Kosten
Die Schiedsrichter-Fortbildungen sind kostenlos
- Nachzügler-Fortbildung: 15 € je Teilnehmer (Nicht-Mitglieder: 30 €)
- Abmeldung nach dem Meldeschluss: 15 €
- keine Online-Anmeldung/Teilnahme ohne Anmeldung/Anmeldung nach Meldeschluss: 15 €
- nicht teilgenommen - ohne Abmeldung/Entschuldigung: 40 € (Nicht-Mitglieder: 50 €)
- Reaktivierung Lizenz inkl. Nachprüfung (Bearbeitungsgebühr): 1. Jahr: 20 € / 2. Jahr: 30 € / 3. Jahr: 40 €
Hinweis: nach dem Meldeschluss können Lehrgangsgebühren nicht mehr zurückerstattet werden