Ordnungsänderung LSO 4.8.2 Höherspielen
05.08.2020
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Verband
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Aktive
Laut Präsidiumsbeschluss vom 04.08.2020 wurde folgende Änderung der Landesspielordnung beschlossen:
4.8.2 Höherspielen (NEU)
Ein gemäß LSO 4.3.4 spielberechtigter Spieler darf in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden und spielt dadurch höher. Der 1. Schiedsrichter muss nach dem Spiel einen Vermerk über das Höherspielen in den Spielberichtsbogen und in den Spielerpass eintragen. Für das Höherspielen von Jugendspielern gelten die Ausnahmeregelungen von LSO 4.4.4.
Der Satz „In den ersten beiden Meisterschaftsspielen einer höheren Mannschaft im Spieljahr ist Höherspielen in dieser Mannschaft nicht gestattet“ wurde gestrichen.
In der Saison 2020/2021 dürfen Spieler*innen damit bereits ab dem ersten Spiel in einer höheren Spielklasse eingesetzt werden.
Das VLW-Präsidium hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 für die Saison 2020/2021 bereits folgende Ordnungsanpassungen für den Aktiven-Spielverkehr beschlossen:
- Jugendspieler*innen dürfen bereits ab dem ersten Meisterschaftsspiel beliebig oft höher spielen (LSO 4.4.4)
- Spieler*innen spielen sich erst ab dem dritten Spiel fest (LSO 4.8.3)
- bei Spieler*innen, die in Meisterschaftsspielen nach dem letzten Höherspielen in der höheren Mannschaft nicht oder drei Monate nicht eingesetzt worden sind, werden die Einträge des Höherspielens gelöscht