Neue Corona-Verordnung: Im Sport gilt wieder 3G
23.02.2022
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Mit Gültigkeit ab 23. Februar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Das bisherige Stufensystem des Landes wird beibehalten. Die Grenzwerte werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen. Es gilt zukünftig:
- Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt
- Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB)
- Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten
Aktuell befindet sich Baden-Württemberg wieder in der Warnstufe, d.h. im Sport in geschlossenen Räumen gilt wieder die 3G-Regel: Ungeimpfte Trainer und Sportler dürfen mit einem negativen Antigen-Schnelltest-Ergebnis wieder am Training und Wettkampf teilnehmen. Darüber hinaus wurden die Zuschauerbegrenzungen weiter nach oben korrigiert.
Die komplette Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist hier zu finden. Alle Regelungen auf einen Blick finden Sie hier.
Corona-Verordnung Sport mit Gültigkeit ab 23. Februar 2022
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat alle Regelungen für den Sport hier nochmals zusammengefasst dargestellt.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass sich alle Mannschaften an die Hygienekonzepte der gastgebenden Mannschaften zu halten haben.
In geschlossenen Räumen gilt in der Warn- und Alarmstufe die FFP2-Maskenpflicht. Nur im Bereich der Wettkampfzone kann die Maske abgenommen werden.
Nach Spielende findet zwischen den Mannschaften und den Schiedsrichtern keine Verabschiedung per Hand-Shake statt. Die Teams verabschieden sich voneinander, in dem sie sich jeweils auf ihrer Angriffslinie gegenüberstehen und sich zuwinken.