Handlungsempfehlungen zur Ausübung der Sportart Beach-Volleyball
  29.04.2020 •     Verband


Voraussetzung ist die offizielle Freigabe des Sportbetriebs durch die Kommunen

Handlungsempfehlungen zur Ausübung der Sportart Beach-Volleyball

Der Vorstand und das Präsidium des Volleyball-Landesverbandes Württemberg (VLW) haben in den vergangenen Wochen ihren verantwortungsbewussten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet und leisten diesen auch weiterhin. Verbunden mit dem Wunsch, eine schrittweise Wieder-Aufnahme des Beach-Volleyballs in Württemberg zu ermöglichen, hat der Vorstand des VLW, verbindliche Regeln entwickelt, die mindestens eingehalten werden sollten, um eine schrittweise Wiederaufnahme des Volleyballsports zu ermöglichen. 

Die Regeln basieren auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V., modifiziert nach einer Empfehlung des Deutschen Volleyball Verbandes (DVV).

Im Rahmen der vom DOSB formulierten, übergeordneten Leitlinien und behördlicher Anordnungen gibt der VLW seinen Mitgliedern folgende sportfachlich angepasste Übergangs-Regeln vor.

Trotz dieser Regeln besteht ein Rest-Risiko, alle Vereine sollten gründlich abwägen, ob sie dies eingehen wollen. Diese Regeln sind kein „Freifahrtschein“, sondern lediglich eine Hilfestellung für die Vereine. Jeder Sportler und Betreuer muss eigenverantwortlich entscheiden. 

> Download Handlungsempfehlung des VLW


Nach dem Shutdown und Saisonabbruch aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Monaten, hat der Deutsche Volleyball-Verband gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), angelehnt an dessen Leitplanken, Übergangsregeln für eine Aufnahme des verantwortungsvollen Sporttreibens im Volleyball und Beachvolleyball erarbeitet.

Weitere Informationen findet ihr hier: http://www.volleyball-verband.de/de/redaktion/2020/april/dvv-uebergangsregeln/