Jugendpokal

In jeder Saison findet im Anschluss an die Jugendspielrunde wieder für die U20-, U18- und U16-Jugendmannschaften der Jugendpokal statt. Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften, die an der Meisterschaftsrunde teilgenommen haben und keine Direktqualifikation für die Endrundenturniere um die Württembergische Meisterschaft erhalten haben.

Spielleiter:
Jürgen Herkommer, Meisterberg 21, 88339 Bad Waldsee
Tel.: 07524/3702
E-Mail: jugendpokal(@)vlw-online.de 




Im Frühjahr 2023 findet der Wettbewerb um den Württembergischen Jugendpokal für U20 -, U18 – und U16 - Jugendmannschaften wieder statt. Diese Wettbewerbsform soll, außer dem sportlichen Anreiz, auch Spielmöglichkeiten gegen Mannschaften der anderen Bezirke geben.

Teilnehmer 
Alle U20-, U18- und U16-Jugendmannschaften, die an der Meisterschaftsrunde teilgenommen haben und keine Direktqualifikation für die Endrundenturniere um die Württembergische Meisterschaft erhalten haben.

Achtung: Bei der U20-Jugend dürfen – wie in den Bezirksstaffeln – auch die Jahrgänge 2003 mitspielen!

Termine 

U20U18U16
Sa. 11.03.2023 (w/m)So. 12.03.2023 (w/m)Sa. 11.03.2023 (w/m)
Sa. 25.03.2023 (w/m)So. 26.03.2023 (w/m)Sa. 25.03.2023 (w/m)
Sa. 22.04.2023 (w)So. 23.04.2023 (w/m)Sa. 29.04.2023 (w/m)
Sa. 06.05.2023 (w/m)So. 07.05.2023 (w/m)Sa. 13.05.2023 (w)
Sa. 20.05.2023 (w)So. 21.05.2023 (w) 

Auf Grund der Anzahl teilnehmender Mannschaften können wie immer Spielrunden entfallen. Die endgültigen Termine werden im ersten Rundschreiben bekannt gegeben. 

Abmeldung
Mannschaften, die am Jugendpokal 2023 nicht teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 23.12.2022 beim Jugendpokalspielleiter schriftlich oder per E-Mail abmelden.

Nachmeldung
Bis zum 23.12.2022 können beim Jugendpokalspielleiter Mannschaften nachgemeldet werden, die nicht an der Meisterschaftsrunde teilgenommen haben. Die Nachmeldung muss ebenfalls schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Es werden keine Meldegebühren erhoben.

Spielmodus
Der genaue Spielmodus wird nach Ablauf der Melde- bzw. Abmeldefrist bekannt gegeben. Die Spiele werden in Turnierform durchgeführt. Der Modus der letzten Jahre mit Haupt- und Trostrunden wird beibehalten.

Ausrichtung
Alle Vereine können sich für die Ausrichtung von Turnieren bewerben. Voraussetzung ist allerdings zwingend eine Spielhalle mit mindestens zwei Spielfeldern. Bewerbungen für die Ausrichtung bitte schriftlich oder per E-Mail an den Jugendpokalspielleiter!

Sollten nicht genügend Bewerbungen für die Ausrichtung eingehen, werden wie jedes Jahr teilnehmende Vereine als Ausrichter benannt.

Spielleiter
Als Spielleiter für den gesamten Jugendpokal 2023 stehe ich unter folgender Adresse zur Verfügung: Jürgen Herkommer, Meisterberg 21, 88339 Bad Waldsee Tel.: 07524/3702 E-Mail: jugendpokal(@)vlw-online.de

Volleyball-Richtlinien zum Jugendpokal des VLW

Generell gilt die Landesspielordnung des VLW. Einige Punkte möchte ich nochmals erläutern und weiter ausführen:

1. Teilnehmer:
Alle Vereine, die in der Meisterschaftsrunde (Bezirks- oder Landesliga oder U16 Regionalliga) gespielt haben, sind automatisch im Jugendpokal dabei, wenn sie nicht bis zum Meldeschluss abgemeldet werden. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften, die eine Direktqualifikation zur württembergischen Meisterschaft erhalten haben. Mannschaften, die sich über Landes- oder Bezirksliga (U16) für die württembergischen Meisterschaften qualifiziert haben sind ebenfalls für den Jugendpokal spielberechtigt. Es können beliebig viele weitere Teams, die nicht in der Meisterschaftsrunde gespielt haben, bis zum Meldeschluss nach gemeldet werden.

2. Spielmodus:
Grundprinzip ist: Es wird in Turnierform mit 4-6 Mannschaften gespielt. Der oder die Erstplatzierten erreichen die nächste Hauptrunde, die übrigen Mannschaften kommen in die Trostrunde. Aus der Trostrunde qualifizieren sich der oder die Erstplatzierten für die nächste Trostrunde, die übrigen Teams scheiden aus. Über die Trostrunde kann die Endrunde ebenfalls noch erreicht werden. Gespielt wird in vier bis fünf Runden. Alle Teams sind damit mindestens an den ersten beiden Terminen dabei.

3. Ausrichter:
Da sich meist nicht genügend Ausrichter bewerben, müssen Vereine für die Ausrichtung der Turniere eingeteilt werden. Sollte einem dieser Vereine die Ausrichtung nicht möglich sein (zwei Spielfelder sind notwendig), muss er das Heimrecht schnellstens an einen anderen Verein weitergeben. In diesem Falle sollte der Jugendpokalspielleiter umgehend informiert werden. Der benannte Ausrichter trägt die Verantwortung dafür, dass das Turnier stattfindet und jede Änderung unverzüglich den teilnehmenden Vereinen und dem Jugendpokalspielleiter bekannt gegeben wird.

4. Spielberechtigung:
Es ist ein Jugendspielerpass (bzw. eine Kopie) erforderlich. Da kein Staffelleitereintrag benötigt wird, ist der Spielerpass nicht an den Jugendpokalspielleiter oder einen Staffelleiter zu senden. Der Spielerpass muss am Spielort vorliegen. Das Spielen ohne vorliegenden Spielerpass führt automatisch zum Spielverlust. Der Ausrichter hat die Mannschaften und Schiedsrichter diesbezüglich zu unterrichten und ggf. die entsprechenden Spielwertungen vorzunehmen.

5. Einladungen:
Bitte die Einladungen immer sofort nach Erhalt der neuen Gruppeneinteilung versenden. Aufgrund der engen Terminsituation zwischen den einzelnen Spieltagen kann die 14-tägige Frist lt. LSO 15.7 nicht immer eingehalten werden. Da die Spieltermine schon im voraus festgelegt sind, stellt dies aber kein Problem dar. 

6. Spieltermine:
Als Spieltermine wurden die in der Ausschreibung aufgeführten Termine verbindlich festgelegt. Ist Vereinen eine Teilnahme an einem Termin nicht möglich, kann versucht werden, den Spieltag zu verlegen (siehe 6.) oder das Team abgemeldet werden (siehe 8.). Spieltermine nach 13:00 Uhr sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller beteiligten Teams zulässig (Ausnahme: Turnier mit 4 Mannschaften auf 2 Feldern). Teilnehmer an Württembergischen Meisterschaften haben selber auf eventuelle Terminkollisionen zu achten und haben bei Terminüberschneidungen mit Württembergischen oder Süddeutschen Meisterschaften keinen Anspruch auf Verlegung. Gegebenenfalls muss eine fristgerechte Abmeldung erfolgen.

7. Spielverlegungen:
Spielverlegungen sind nur möglich, wenn alle beteiligten Mannschaften und der Jugendpokalspielleiter der Verlegung zustimmen. Die Zustimmung des Jugendpokalspielleiters hängt davon ab, ob damit der darauf folgende Termin gefährdet ist.

8. Spielberichtsbögen und Ergebnisübersicht:
Es werden die offiziellen Spielberichtsbögen bzw. die Verkleinerung auf DIN A4 verwendet. Die Spieler einer Mannschaft müssen nur beim ersten Spiel in die Spielerliste des Spielberichtsbogens eingetragen werden, sofern alle anwesenden Spieler/-innen eingetragen werden.
Alle Ergebnisse (mit Satzpunkten) und eine Ergebnisübersicht sind nach Beendigung des Turniers per Mail an den Jugendpokalspielleiter zu senden (auch eingescannte oder abfotografierte Spielberichtsbögen sind in Ordnung). Die Spielberichtsbögen sind nach dem Spieltag noch zwei Wochen aufzubewahren und können dann vernichtet werden.

9. Abmeldung vom Jugendpokal:
Die straffreie Abmeldung aus dem laufenden Jugendpokalwettbewerb ist möglich, wenn am Turniertag eine schriftliche Erklärung der betreffenden Mannschaft erstellt und mit den Spielberichtsbögen an den Jugendpokalspielleiter gesandt wird. Alternativ ist eine Abmeldung am Turniertag direkt an den Jugendpokalspielleiter per E-Mail möglich. Spätere Abmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht straffrei möglich.

10. Ausschluss vom Jugendpokal:
Wenn eine Mannschaft zu einem Turnier nicht antritt, erfolgt eine Bestrafung (Geldstrafe). Eine Mannschaft, die in der Hauptrunde nicht angetreten ist, wird automatisch in die nächste Trostrunde eingeteilt. Will die Mannschaft nicht weiter spielen, hat sie sich ausdrücklich abzumelden (siehe 8.). Ist eine Mannschaft in einer Trostrunde nicht angetreten, so ist sie aus dem Pokalwettbewerb ausgeschieden. Sollte ein Turnier nicht stattfinden, weil keine der beteiligten Mannschaften eine Spielhalle zur Verfügung hat, landen alle Mannschaften in der Trostrunde bzw. scheiden alle Mannschaften straffrei aus dem Pokalwettbewerb aus.

11. Strafen (s. auch LSO):
Nicht Antreten an einem Spieltag nach Einteilung der Gruppen: 60 €
Nichteinhalten von Ordnungsfristen (z.B. verspätetes Melden von Ergebnissen): 20 €