Der Verbandstag am 17. Mai 2025 hat unter §12 der Satzung den Punkt (3) ergänzt. Danach müssen Ordnungsänderungen durch das Präsidium nicht mehr vom Verbandstag genehmigt werden, sofern nicht innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Bekanntgabe mind. 10% aller Mitglieder die Genehmigung durch den Verbandstag verlangen.
Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 einige Ordnungsänderungsanträge genehmigt. Die vollständigen Anträge findet ihr hier.
Nach der Veröffentlichung am 03. März 2026 gelten die Änderungen als genehmigt, sofern nicht bis zum 03. Juni 2026 mindestens 10 % (entspricht 48 Vereinen) der Mitgliedsvereine des VLW Einspruch gegen diese Änderungen einlegen.
Einsprüche nehmen wir über unser Info-Postfach entgegen.
veröffentlicht am Dienstag, 3. März 2026 um 14:48; erstellt von Jahns, Lina-Marie
letzte Änderung: 03.03.26, 14:48