Der Verbandstag am 17. Mai 2025 hat unter §12 der Satzung den Punkt (3) ergänzt. Danach müssen Ordnungsänderungen durch das Präsidium nicht mehr vom Verbandstag genehmigt werden, sofern nicht innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Bekanntgabe mind. 10% aller Mitglieder die Genehmigung durch den Verbandstag verlangen.
Nach dem Verbandstag wurden noch einige Posten der BGHSO angepasst. Diese könnten hier eingesehen werden.
Nach der Veröffentlichung am 5. November 2025 gelten die Änderungen als genehmigt, sofern nicht bis zum 6. Februar 2026 mindestens 10 % (entspricht 48 Vereinen) der Mitgliedsvereine des VLW Einspruch gegen diese Änderungen einlegen.
Einsprüche nehmen wir über unser Info-Postfach entgegen.
veröffentlicht am Mittwoch, 5. November 2025 um 16:45; erstellt von Jahns, Lina-Marie
letzte Änderung: 06.11.25, 14:05