Prävention

Die nachfolgenden Maßnahmen sind als Bausteine zu verstehen, je mehr Bausteine verwendet werden, desto gefestigter ist das Konzept. Das Konzept muss auf die Situationen eingehen, in denen die jungen Menschen gefährdet sein könnten z.B. Hilfestellungen bei Übungen/Anfassen; Umkleidekabinen, Duschen; Übernachtungen. 

Wichtige Grundüberlegungen sind:

  • Der Schutz der jungen Menschen / der Personen, die die jungen Menschen betreuen, steht im Vordergrund.
  • Es soll keine Atmosphäre von Verdächtigung und Misstrauen entstehen. Eine Kultur des Hinsehens wird bundesweit etabliert (Datenschutz wird eingehalten).
  • Das Ehrenamt bleibt weiterhin eine wichtige Säule der Gemeinschaft und ist aus den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen nicht wegzudenken. Ohne ehrenamtliches Engagement könnten viele Angebote im sozialen und kulturellen Bereich nicht realisiert werden.

Ein entsprechendes Konzept sollte diese Grundüberlegungen miteinbeziehen.

Aufbau eines Konzepts

Eine exemplarisches Grundgerüst eines Konzepts haben wir nachfolgend aufgeführt:

1. Einleitung und Positionierung des Vereins
2. Ziele des Präventionskonzepts
3. Umsetzung des Präventionskonzepts

  • Erweitertes Führungszeugnis 
  • Ehrenkodex 
  • Verhaltens- oder Transparenzleitfaden 
  • Förderung von Handlungskompetenzen 
  • Sensiblierungsmaßnahmen und Partizipation 
  • Interventionsmaßnahmen als Schulung 
  • Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger (Jugendamt)

4. Krisenleitfaden für mögliche Gefährdungssituationen
5. Inkrafttreten
6. Anlagen
7. Quellenverzeichnis

Einordnung der Maßnahmen in einem Konzept

Pflichtmaßnahmen
  1. Erweitertes Führungszeugnis 
  2. Ehrenkodex
  3. Verhaltens- oder Transparenzleitfaden
  4. Sensibilsierungsmaßnahmen und Partizipation
Ergänzende Maßnahmen
  1. Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger (Jugendamt)
  2. Förderung von Handlungskompetenzen 
  3. Interventionsmaßnahmen als Schulung 

Mögliche Bausteine der Präventionsarbeit

Erweitertertes Führungszeugnis / Selbstverpflichtungserklärung

Alle Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und zur Selbstverpflichtungserklärung sind hier hinterlegt.

Ehrenkodex

Betreuer*innen, Trainer*innen, Funktionäre und Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre arbeiten, können einen Ehrenkodex unterzeichnen, die auf das Einhalten der dort formulierten Leitlinien verpflichten und sensibilieren. 

Die Vorteile des Ehrenkodex sind:

  • Bewusstmachung der Verantwortung der Betreuer*innen, Trainer*innen, Funktionäre und Mitarbeiter*innen
  • Deutliches Zeichen an potenzielle Täter 
  • Austausch über Werte und Normen im eigenen Verein 
  • Absicherung der Leitungsebene gegenüber Mitarbeitern

Eine Vorlage des DOSB ist unter Downloads hinterlegt. 

Verhaltens- oder Transparenzleitfaden

Durch das Erarbeiten eines Verhaltensleitfaden können klare Leitplanken und transparente Umgangsformen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geschaffen werden. 

Die Vorteile des Verhaltens- /Transparenzleitfaden sind:

  • Schaffung eines transparenten (Sport- und Arbeits-) Umwelt 
  • Schaffung eines fachlich gebotenes Nähe-Distanz-Verhalten
  • Mitarbeit der beteiligten Parteien, Teamarbeit, kollegiale Beratung

Eine Vorlage ist unter Downloads hinterlegt. 

Förderung von Handlungskompetenzen

In der vereinseigenen Fortbildungsstruktur oder bei sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen im Verein können Bausteine aufgenommen werden, die auf über das Themengebiet informieren, sensibilieren und aktuelle Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen. Damit kann eine regelmäßige Bewusstmachung der Thematik innerhalb des Vereins erreicht werden und ebenso eine Vermittlung des benötigten Wissens. 

Eine Vorlage ist unter Downloads hinterlegt. 

Partizipation

Ein wichtiger Baustein in Konzepten ist häufig die Beteiligung aller relevanten Personenkreise, in diesem Fall sind das die Kinder und Jugendlichen im Verein. Diese können beispielsweise durch die Jugendvertreter*innen oder durch eine entsprechende Arbeitsgruppe an der Erarbeitung bestimmter Teile des Konzepts mitwirken, beispielhaft kann hier der Ehrenkodex oder Transparenzleitfaden genannt werden.

Durch die Partizipation der Kinder und Jugendlichen kann folgendes erreicht werden:

  • Mitbestimmung und Partizipation fördert Selbstvertrauen der Kinder 
  • Vertrauen zum Verein 
  • höhere Bindung zum Verein
  • höhere Bereitschaft der Kommunikation

Ebenso ist es wichtig, dass die Eltern  der Kinder und Jugendlichen bei der Entwicklung eines Konzept mitgenommen werden. Auch ist die klare Kommunikation der entsprechenden Maßnahmen an die Eltern wichtig, um zu verhindern dass anstatt miteinander übereinander gesprochen wird. Das wäre kontraproduktiv für die angemessene Umsetzung des Konzepts. 

Interventions- / Sensiblierungsmaßnahmen als Schulung 

Um das frühzeitige Erkennen einer Gefahrensituation zu fördern und das daraus resultierende korrekte Handeln zu beschleunigen können niederschwellige Schulungen mit dem Schwerpunkt „Erkennen von Gefahrensituationen“ und „Intervention“ durchgeführt werden. Mit dieser Schulung können Vereinsfunktionäre, Eltern und Übungsleiter*innen gegenüber Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sensibiliert werden und wissen zeitgleich auch genau Bescheid, welche Schritte von den handelnden Personen notwendig sind. 

Wichtig ist hierbei nicht alle Details zu kommunizieren.

Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger (Jugendamt)

Vereine und Organisationen, die in der freien Jugendhilfe aktiv sind (also Jugendarbeit leisten bzw. Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise betreuen oder mit ihnen regelmäßig umgehen), müssen häufig mit dem Jugendamt in der betreffenden Region eine Kooperationsvereinbarung schließen. Inhalte der Vereinbarung sind insbesondere:  

  • die Verpflichtung, in der Kinder- und Jugendarbeit keine Personen haupt- oder ehrenamtlich einzusetzen, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt worden sind
  • die Umsetzung eines Präventions- und Schutzkonzeptes
  • die Qualifizierung der Ehrenamtlichen

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Vereinbarungen mit dem Jugendamt sind hier hinterlegt.

Kinderschutz im VLW

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