Intervention

Die nachfolgenden Maßnahmen sind als Handlungsempfehlungen zu verstehen, da das Vorgehen bei einem solchen Fall für die Beteiligten sehr schwierig ist. Generell muss es im Vorfeld schon eine eindeutige Zuständigkeitsregelung, sowie eine festgelegte Verfahrenskette (siehe folgend) unter Federführung der zuständigen Personen geben. Eine professionelle Intervention bei bestätigten Verdachtsfällen verhindert zumeist neue Traumatisierungen der Opfer oder beteiligten Personen. Außerdem zeigt eine gelungene Intervention möglichen Folgetätern, dass dem Verein/Verband die Problematik bewusst ist und dementsprechend durchgegriffen wird, die Gefahr eines neuen Vorfalls ist wesentlich geringer. Wichtig ist hierbei, jedoch angemessen mit der Situation umzugehen, da eine Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, eventuell folgende strafrechtliche Ermittlungen behindern kann (durch versehentliche Beeinflussung von Opfer/Täter kann ein Beweiswertverlust entstehen).

Aufbau eines Interventionsplan

1. Allgemeine Verhaltensregeln unabhängig von der Situation
2. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im sozialen/familiären Umfeld
3. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Minderjähriger untereinander
4. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aus den eigenen Reihen
5. Wenn sich der Verdacht bestätigt
6. Anzeigepflicht bei Kindeswohlgefährdung
7. Dokumentation und Datenschutz

Einordnung der Maßnahmen in einem Konzept

Pflichtmaßnahmen
  • Kontaktaufnahme zur jeweiligen Behörden. Erster Ansprechpartner sind die Jugendämter in den jeweiligen Städten/Gemeinden (Anfrage für Dokumente). 
  • Prävention- und Interventionskonzept 
  • Abschluss einer Vereinbarung mit den örtlichen Jugendhilfeträger,
  • Schutzbeauftragte im Verein (sollte kein Vorstandsmitglied zu sein),
  • Checkliste Kindeswohlgefährdung (Hinzunahme der Eltern, Dokumentation für spätere Maßnahmen, keine Entscheidung der Abteilung durch dieses Dokument, 4-Augenprinzip),
  • Handout des Interventionsplan (Verantwortlichkeiten und offene Formulierungen) an die beteiltigten Personengruppen
Ergänzende Maßnahmen
  • Schutzbeauftragte in der Abteilung
  • Schulungen der Beauftragten auf Kosten der Vereine (Gesprächsführung, Intervention)  

Bausteine eines Interventionsplans

Anfangsverdacht prüfen

Bei möglichen Verdachtsfällen wird eine Verfahrenskette ausgelöst, die schon im Präventions- und Schutzkonzept festgelegt wurde. Ansprechpartner und Zuständigkeiten sind klar kommuniziert. Durch eine entsprechende Kultur werden Verdächtigungen benannt und auch ernst genommen.

Vorschläge: Eindeutige Zuständigkeitsregelung, Festgelegte Verfahrenskette unter Federführung der zuständigen Personen (datenschutzkonforme Weitergabe ->Beauftragte ->Meldung an die Vereinsleitung->Bildung eines Gremiums), Schriftliche nicht öffentliche Dokumentation der Verdachtsfälle (erster Verdacht, weiteres Vorgehen, sämtliche Gespräche), Gesprächsführung (keine Beeinflussung, nur Fakten aufnehmen, keine eigene Meinung einfließen lassen – neutral bleiben)

Mit externen Fachstellen kooperieren   

Kontaktaufnahme mit behördenunabhängigen Stellen ermöglicht freieres Agieren und gibt Handelnden Sicherheit. Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle erfolgt anonym (ohne Nennung von Namen der Betroffenen). 

Vorschläge: Aufbau eines lokalen Netzwerks (richtige Ansprechpartner*innen in den externen Fachstellen und örtliches Jugendamt), Kontaktaufnahme von den Schutzbeauftragte nur nach Absprache und Aufforderung durch Vereinsleitung bzw. Abteilungsleitung 

Im Interesse des jungen Menschen agieren 

Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Erwartungshaltung des Betroffenen an den Verband/Verein erfragen. 

Vorschläge: Sofortige Unterbrechung des Kontakts des Betroffenen zum vermeintlichen Täter*in, Freistellung der*s vermeintlichen Täter*in bei begründetem Verdacht, Inkenntnissetzung der Strafverfolgungsbehörden nach juristischer Beratung (hohes Gefährdungspotenzial der*s vermeintlichen Täter*in, Betroffenenschutz, etc.).

Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter:innen wahren 

Vermeidung von vorschnellen Urteilen, Wahrung der Persönlichkeitsrechte des vermeintlichen Täters, Unschuldsvermutung,

Vorschläge Mitarbeiterschutz: Datenschutz wird eingehalten (z.B keine namentliche Nennung bei laufenden Ermittlungen, Freistellung ohne Nennung von Gründen). Rehabilitierungsmaßnahmen bei falscher Verdächtigung in Absprache mit dem vermeintlichen Täter

Klar und sachlich kommunizieren

Zweiteilung: in interne Kommunikation und Umgang mit der Öffentlichkeit. Kommunikation mit anderen Vereinen (falls der freigestellte/entlassene Verdächtige, dort wieder eintreten will).

Vorschläge: Interne und externe Kommunikationsstrategien bei unterschiedlichen Szenarien (Schuld/Unschuld) entwickeln, bei begründeten Verdachtsmomenten und dementsprechender Verfolgung ist eine offene Kommunikation und Transparenz, unter Rücksichtnahme der Persönlichkeitsrechte sowie der laufenden Ermittlungen, entscheidend.