FAQ | Häufig gestellte Fragen
Wo kann ich mich anmelden?
Anmeldungen zu allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgt über die VLW-Homepage. Meldet euch bitte frühzeitig an, um nicht durch überfüllte oder zu gering besuchte Lehrgänge mit einer Absage enttäuscht zu werden.
> Anmeldung Trainerausbildung
> Anmeldung Trainerfortbildung
Wie kann ich meine Trainerlizenz verlängern?
Eine Verlängerung der Lizenz setzt die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des VLW vor Ablauf deren Gültigkeit voraus. Die Teilnahme an Fortbildungen anderer Weiterbildungseinrichtungen kann für die Lizenzverlängerung anerkannt werden. Darüber entscheidet im Einzelfall der Lehrwart. Alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verlängerung müssen mindestens 15 LE umfassen. Eine Lizenzverlängerung erfolgt für jeweils zwei Jahre.
Ich muss dieses Jahr zur Fortbildung, habe die Termine aber versäumt. Was muss ich tun?
Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit, kann eine Lizenz durch den Nachweis von 15 LE Fortbildung rückwirkend mit dem ersten Tag nach der Gültigkeit um dann zwei Jahre verlängert werden. Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit, kann eine Lizenz durch den Nachweis von 30 LE Fortbildung mit dem letzten Tag der nachgewiesenen Fortbildungsstunden um vier Jahre verlängert werden.
Noch weitere Fragen? Dann wendet euch bitte direkt an die VLW-Geschäftsstelle, per E-Mail an t.knapp@vlw-online.de oder telefonisch unter 0711-280 77 673.
Die Fort- und Ausbildungslehrgänge finden in Kooperation zwischen dem Volleyball-Landesverband Württemberg und dem Württembergischen Landessportbund statt. Anerkannter Träger im Sinne des Bildungszeitgesetzes ist der Württembergische Landessportbund (siehe „Liste anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich“)