Zuschussbeantragung
Die Finanzierung von Kooperationsmaßnahmen zwischen Schule und Verein ist stets ein großes Thema und stellt in den meisten Fällen ein großes Hindernis dar. Um diese Hürde zu verringern, gibt es sowohl beim Württembergischen Landessportbund (WLSB), als auch beim Land Baden-Württemberg die Möglichkeit einen finanziellen Zuschuss für Bewegungsangebote zu beantragen, welche von Schulen und Vereinen gemeinsam durchgeführt werden.
Zuschussprogramm Kooperation Schule-Verein des WLSB
Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem Zuschussprogramm "Kooperation Schule-Verein" die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen.
Antragsstellung
- muss seitens des Vereins erfolgen
- jeweils vom 15. März bis zum 1. Mai für das kommende Schuljahr
- Online-Antrag und postalisches Schreiben mit Unterschriften der Kooperationspartner
Antragsunterlagen und weitere Informationen unter: www.wlsb.de
Jugendleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg
Das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg realisiert seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen. Es ist ein Programm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für alle öffentlichen Schulen des Landes und wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg in dessen Auftrag koordiniert und umgesetzt.
Sowohl erwachsene ehrenamtliche Jugendbegleiter/innen als auch Jugendliche haben die Möglichkeit als (Junior-)Jugendbegleiter aktiv zu werden. Kooperationen zwischen außerschulischen gemeinnützigen Organisationen und Schulen werden durch ein eigenes Kooperationsbudget gefördet.
Antragsstellung
- muss seitens der Schule erfolgen
- nur für öffentliche Schulen, nicht für private Schulen
- jeweils bis zum 30. Juni für das kommende Schuljahr
Antragsunterlagen und weitere Informationen unter: www.jugendbegleiter.de