FAQ | Häufig gestellte Fragen
Wir haben euch hier die Fragen aufgelistet, die uns oft gestellt wurden und deren Antworten euch sicher vermutlich unterstützen können. Noch weitere Fragen? Dann wendet euch bitte direkt an die VLW-Geschäftsstelle, per E-Mail an info@vlw-online.de oder telefonisch unter 0711-280 77 670.
eSchiedsrichterlizenz – was ist das?
Seit 2017 führt der Volleyball-Landesverband Württemberg ausschließlich elektronische Schiedsrichterlizenzen. Die „eLizenz“ gilt für die Lizenzstufen: Jugendschiedsrichter, D-Schiedsrichter, C-Schiedsrichter, BK-Schiedsrichter und B-Schiedsrichter.
eSchiedsrichterlizenz – wie kann diese ausgedruckt werden?
Die Lizenz kann in SAMS heruntergeladen werden. Es können nur gültige Lizenzen und Lizenzen mit einem Passbild gedruckt werden. Im Personenaccount muss daher zwingend, wenn kein Spielerpass vorliegt, ein Passbild hinterlegt werden.
eSchiedsrichterlizenz – Info über Lizenz/Lizenz-Verlängerung?
Sobald sich an den Lizenzdaten durch eine Fortbildung (Verlängerung der Lizenz) oder Ausbildung (Neuausstellung der Lizenz) etwas ändert, werden die Lizenzinhaber per E-Mail (hinterlegte Mailadresse in SAMS) über diese Änderung informiert und können Ihre gültige Lizenz zur Vorlage bei den Spielen herunterladen und ausdrucken.
Ausbildung - Mindestalter D-Lehrgang
Mindestalter 15 Jahre, wenn das 15. Lebensjahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres erreicht wird. Das Mindestalter reduziert sich um 1 Jahr, sobald der Schiedsrichter eine Jugendschiedsrichterausbildung (mindestens 1 Jahr alt) vorweisen kann.
Fortbildung - Termine im Frühjahr/Sommer versäumt
Es gibt jedes Jahr im Herbst kostenpflichtige Nachzüglerlehrgänge (15 Euro pro Teilnehmer aus dem VLW), bitte auf der VLW-Seite unter Anmeldung (Online) nachschauen, ob es noch Möglichkeiten zur Anmeldung gibt.
Lizenz - vor 1 Jahr abgelaufen / keine Fortbildung im letzten Jahr besucht
Die Teilnahme an einer Fortbildung ist möglich, wobei eine Reaktivierungsgebühr fällig wird. Evtl. wird nach DVV-Vorgaben ein Theorie-Test (ohne Wertung) bzw. Praxis-Test durchgeführt.
Lizenz – vor 2-4 Jahren abgelaufen
Die Lizenz ist auf Grund der DVV-Vorgaben verfallen. Wegen der VLW-Sonderregelung für Lizenzerneuerung bitte an den zuständigen Bezirksschiedsrichterwart oder Schiedsrichterwart wenden.
Lizenz – vor mehr als 4 Jahren abgelaufen
Die Lizenz ist verfallen!
Beurlaubung - ?
Jeder lizenzierte Schiedsrichter kann sich ein Jahr beurlauben lassen.