Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Spielrunde 2020/2021:
Wichtig: Verbindlich wird die Staffeleinteilung erst durch die Versendung des 1. Rundschreibens und vorläufigen Spielplanes durch den Staffelleiter.
Der Landesspielausschuss hat sich mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Spielverkehr beschäftigt und einige Erleichterungen diskutiert. Für die Saison 2020/2021 wurden für den Aktiven-Spielverkehr folgende Ordnungsanpassungen vom VLW-Präsidium beschlossen:
- Jugendspieler*innen dürfen bereits ab dem ersten Meisterschaftsspiel beliebig oft höher spielen (LSO 4.4.4)
- Spieler*innen spielen sich erst ab dem dritten Spiel fest (LSO 4.8.3)
- bei Spieler*innen, die in Meisterschaftsspielen nach dem letzten Höherspielen in der höheren Mannschaft nicht oder drei Monate nicht eingesetzt worden sind, werden die Einträge des Höherspielens gelöscht
- Ein gemäß LSO 4.3.4 spielberechtigter Spieler darf in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden und spielt dadurch höher. Der 1. Schiedsrichter muss nach dem Spiel einen Vermerk über das Höherspielen in den Spielberichtsbogen und in den Spielerpass eintragen. Für das Höherspielen von Jugendspielern gelten die Ausnahmeregelungen von LSO 4.4.4. Der Satz „In den ersten beiden Meisterschaftsspielen einer höheren Mannschaft im Spieljahr ist Höherspielen in dieser Mannschaft nicht gestattet“ wurde gestrichen.
Die Änderungen wurden zunächst ausschließlich für die Saison 2020/2021 beschlossen.
Landesspielordnung
Der Spielverkehr von Volleyballmannschaften im Bereich des Volleyball-Landesverbandes Württemberg (VLW) ist durch die Landesspielordnung (LSO) geregelt.
> Landesspielordnung (in der aktuell gültigen Fassung)
Diese enthält zudem in der Anlage 1 das Spielplanschema zur Orientierung bzgl. der Heimspiele und in Anlage 2 Hinweise zu Spielgemeinschaften.
Damen in Herrenmannschaften
Das Pilotprojekt "Damen in Herrenmannschaften" umfasst den Einsatz von Damen in Herrenmannschaften von Bezirksliga bis B-Klasse. Das Spielrecht der Damen beschränkt sich auf die Mannschaften aus Ligen im VLW-Bereich (Oberliga bis B-Klasse). Hier finden Sie die Ergänzenden Regelungen zur Landesspielordnung (LSO) für den Einsatz von Damen in Herrenmannschaften: Ergänzung LSO - Damen in Herrenmannschaften
Spielgemeinschaften
Spielgemeinschaften bestehen aus zwei oder mehr Vereinen, die Mitglieder des VLW sind. Ein Verein kann sich nur an einer Spielgemeinschaft (mit beliebig vielen Mannschaften) im weiblichen und männlichen Bereich beteiligen. Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist beim Landesspielausschuss bis zum 10.05. mit den notwendigen Verpflichtungserklärungen zu beantragen. Dieser entscheidet dann über die Zulassung und die erteilende Spielberechtigung. Alle wichtigen Infos zu Spielgemeinschaften sind in der Anlage 3 der Landesspielordnung (LSO) zu finden.
Auf dieser Seite finden alle Staffelleiter/-innen der Aktiven-Spielrunde die Unterlagen für ihre Tätigkeit, Wissenwertes und weitergehende Informationen.
Landesspielordnung
Benutzerhandbuch - Phoenix II / Aufsteiger (VLW) für alle Staffelleiter
Ergebnisübermittlung (Möglichkeiten mit Link zu den Beschreibungen)
Staffelleiterunterlagen 2020/21
Hier finden die Staffelleiter/-innen zum Download alle wichtigen Arbeitsunterlagen für die Ausübung ihrer Staffelleitertätigkeit: